Abschnitt A-Ost Juraleitung – Fragen & Antworten
Wie ist die gesetzliche Grundlage für den Ersatzneubau der Juraleitung?
Der Abschnitt A-Ost ist Teil des Ersatzneubaus der sogenannten Juraleitung, die als Vorhaben 41 im Bundesbedarfsplangesetz verankert ist. Mit dieser gesetzlichen Festlegung ist TenneT dazu verpflichtet, das Vorhaben durchzuführen.
Wo verläuft der Abschnitt A-Ost?
Der Abschnitt A-Ost führt von Winkelhaid zur Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberpfalz und durchquert dabei Winkelhaid, Altdorf bei Nürnberg und Burgthann. Er hat eine Länge von ca. 12 km.
Was wird im Abschnitt A-Ost gebaut?
Bestandteil des Abschnitts ist der Neubau des Umspannwerks Ludersheim-West. Dieses wird mit der am Standort des bestehenden Umspannwerks in Ludersheim verbleibenden 110-kV-Schaltanlage des Bayernwerks über eine 110-kV-Leitung verbunden. Ebenfalls erfolgt der Anschluss der 220-kV-Leitung, der B82 an das Umspannwerk Ludersheim-West.
Die derzeit bestehende Juraleitung, die Richtung Sittling und Raitersaich führt, wird derzeit mit einer Spannung von 220 Kilovolt betrieben. Durch den geplanten Ersatzneubau kann künftig Strom mit einer Spannung von 380 Kilovolt übertagen werden.
Gibt es im Abschnitt A-Ost eine Teilerdverkabelung?
Nein. Nach Auswertung der Bodenuntersuchungen und eingehender Prüfung der Teilerdverkabelung, ist die Freileitung die vorzugswürdige Leitungsvariante.