Freileitung vs. Erdkabel – Aktueller Planungsstand – Fragen & Antworten
Was spricht für eine Freileitung?
Eine Freileitung ist in diesem Bereich technisch deutlich einfacher umzusetzen. Die Bodenbeschaffenheit lässt eine Standardverlegung eines Erdkabels nicht zu. Die örtlichen Voraussetzungen, bspw. bei Querung der Autobahn, der Ludersheimer Straße oder der Staatstraße 2239, führen dazu, dass die Kabelstränge an vier Engstellen tiefer als gewöhnlich (ca. 14 m) und aufgrund der geringen Wärmeleitfähigkeit des Bodens in dieser Tiefe weiter auseinander (ca. 100 m) gelegt werden müssten. Die Platzierung der notwendigen Kabelmuffen (Verbindungsmuffen zwischen den Erdkabelabschnitten) ist dadurch räumlich deutlich schwerer zu realisieren. Darüber hinaus wäre die Umverlegung bestehender Infrastruktur wie Mittelspannungsfreileitungen oder der Wasserversorgungsleitung nötig, was technisch einen großen zusätzlichen Aufwand bedeuten würde.
Zum Anschluss an den weiteren Freileitungsverlauf wäre eine Kabelübergangsanlage mit einer Fläche von ca. 1,2 ha nötig, die bei einer durchgängigen Freileitung entfällt.
In der Summe wären die baulichen Eingriffe deutlich umfangreicher als beim Bau einer Freileitung. Durch die geringeren Eingriffe in die Natur beim Bau einer Freileitung werden Pflanzen und Tiere deutlich weniger beeinträchtigt. Die Kosten einer Freileitung liegen aufgrund des zu erwartenden Aufwands bei einer Erdverkabelung deutlich niedriger.
Wie breit ist die Trasse bei einer Freileitung?
Im Regelfall wird in Abhängigkeit der Mastform eine Trassenbreite von ca. 25 bis 30 Meter zugrunde gelegt. Hinzu kommt ein Schutzstreifen, der für den Bau und Betrieb der Leitung erforderlich ist. Dieser beträgt beiderseits der Leitungsachse jeweils bis zu ca. 35 Meter.
Wie groß sind die Mastfundamente und wie hoch die Masten?
Je nach Standort können die Masthöhen zwischen ca. 47 m und 90 m erreichen. Entsprechend können die Fundamente eine Größe zwischen
17 – 25 m im Quadrat haben. Die Eigentümer der Flächen werden im Rahmen ihrer Betroffenheit entschädigt.
17 – 25 m im Quadrat haben. Die Eigentümer der Flächen werden im Rahmen ihrer Betroffenheit entschädigt.