Technische Hintergründe wie Geräuschentwicklung – Fragen & Antworten

 

Wie verhält sich es mit der Geräuschentwicklung einer Freileitung, den sogenannten Koronageräuschen?
Bei Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen kann es an den Leiteroberflächen bei entsprechend hoher elektrischer Randfeldstärke zur Geräuschentwicklung in Form eines Knisterns durch Korona-Entladungen kommen. Dabei handelt es sich um elektrische Teildurchschläge der Luft, wenn am Leiterseil oder den Armaturen bestimmte Feldstärken erreicht oder überschritten werden. Dieser Korona-Effekt kann zeitweise bei feuchten Witterungsbedingungen (insbesondere Nebel, Regen, hohe Luftfeuchte) in unmittelbarer Nähe von Hoch- und Höchstspannungsleitungen auftreten. Weiterhin hängt der Schallpegel von der elektrischen Feldstärke auf der Oberfläche der Leiterseile ab. Sie ergibt sich aus der Höhe der Spannung, der Anzahl der Leiterseile je Phase sowie aus der geometrischen Anordnung und den Abständen der Leiterseile untereinander und zum Boden. Durch die Wahl geeigneter Bauteile und die Verwendung von vier Leiterseilen je elektrischer Phase werden die Korona-Entladungen auf ein immissionsschutzrechtlich zulässiges Maß reduziert, womit sichergestellt wird, dass die geplante 380-kV-Freileitung keine Schallimmissionen verursacht, die zu unzulässigen Lärmbelästigungen führen.
Welche Lärm-Grenzwerte sind bei Freileitungen einzuhalten?
Für Lärmemissionen gilt in Deutschland die „Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)“. Die Richtwerte der TA-Lärm legen zum Schutz vor Lärmimmissionen folgende Grenzwerte fest:
  • In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten: tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A)
  • In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten: tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A)
  • In reinen Wohngebieten: tags 50 dB(A), nachts 35 dB(A)
Die Richtwerte der TA-Lärm werden beim Betrieb der Freileitungen grundsätzlich eingehalten bzw. selbst direkt unterhalb der Freileitungen dauerhaft deutlich unterschritten.