Hintergründe zum Genehmigungsverfahren – Fragen & Antworten

 

Wie läuft das Genehmigungsverfahren, das Planfeststellungsverfahren, ab?
Nach Abschluss des Raumordnungsverfahren (ROV) 2022 wurde in der landesplanerischen Beurteilung ein 100 m breiter Raumordnungskorridor (ROK) festgelegt. In diesem findet, nach Abschluss der Grobtrassierung, nun die Detailplanung des Trassenabschnitts A-Ost statt. Abweichungen sind allerdings möglich, soweit dies die Planung erfordert. Die Planungsunterlagen werden zur Planfeststellung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, hier der Regierung Mittelfranken, eingereicht. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens findet die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Zu Beginn werden die Unterlagen zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Infolgedessen können Bürger, Vereine, Träger öffentlicher Belange – insb. Gemeinden und Landkreise – Anregungen und Stellungnahmen einbringen. Diese werden von der Planfeststellungsbehörde geprüft und in ihre Entscheidungsfindung einbezogen. Letztendlich werden die unterschiedlichen Positionen gegeneinander abgewogen.
Wie ist der zeitliche Ablauf bis zur Fertigstellung?
Nach aktuellem Planungsstand werden Mitte 2025 die Unterlagen zur Planfeststellung bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Ein möglicher Planfeststellungsbeschluss könnte 2027 erfolgen. Die Bauphase ist ab dem Zeitpunkt der Genehmigung bis ca. Ende 2031 vorgesehen. Im Anschluss wird der Rückbau der bestehenden Leitung erfolgen.