Blickpunkt Altdorf

Der Infrastrukturausbau für eine nachhaltige Zukunftsfähigkeit ist auch in der Region Altdorf zu sehen. Eines dieser Projekte ist der Ausbau des bayerischen Höchstspannungsnetzes mit dem Ersatzneubau der Juraleitung und dem Neubau des Umspannwerks in Ludersheim.  In der Folge finden Sie zu diesen beiden Projekten Informationen und Hintergründe, sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie ist die gesetzliche Grundlage für den Ersatzneubau der Juraleitung?

Der Abschnitt A-Ost ist Teil des Ersatzneubaus der sogenannten Juraleitung, die als Vorhaben 41 im Bundesbedarfsplangesetz verankert ist. Mit dieser gesetzlichen Festlegung ist TenneT dazu verpflichtet, das Vorhaben durchzuführen.

Wo verläuft der Abschnitt A-Ost? 

Der Abschnitt A-Ost führt von Winkelhaid zur Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberpfalz und durchquert dabei Winkelhaid, Altdorf bei Nürnberg und Burgthann. Er hat eine Länge von ca. 12 km.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren, das Planfeststellungsverfahren, ab?

Nach Abschluss des Raumordnungsverfahren (ROV) 2022 wurde in der landesplanerischen Beurteilung ein 100 m breiter Raumordnungskorridor (ROK) festgelegt. In diesem findet, nach Abschluss der Grobtrassierung, nun die Detailplanung des Trassenabschnitts A-Ost statt. Abweichungen sind allerdings möglich, soweit dies die Planung erfordert. Die Planungsunterlagen werden zur Planfeststellung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, hier der Regierung Mittelfranken, eingereicht. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens findet die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Zu Beginn werden die Unterlagen zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Infolgedessen können Bürger, Vereine, Träger öffentlicher Belange – insb. Gemeinden und Landkreise – Anregungen und Stellungnahmen einbringen. Diese werden von der Planfeststellungsbehörde geprüft und in ihre Entscheidungsfindung einbezogen. Letztendlich werden die unterschiedlichen Positionen gegeneinander abgewogen. 

Was wird im Abschnitt A-Ost gebaut?

Bestandteil des Abschnitts ist der Neubau des Umspannwerks Ludersheim-West. Dieses wird mit der am Standort des bestehenden Umspannwerks in Ludersheim verbleibenden 110-kV-Schaltanlage des Bayernwerks über eine 110-kV-Leitung verbunden. Ebenfalls erfolgt der Anschluss der 220-kV-Leitung, der B82 an das Umspannwerk Ludersheim-West.

Warum wird ein zweites Umspannwerk gebaut?

Das Umspannwerk Ludersheim im jetzigen Abschnitt A-Ost bildet seit seiner Errichtung im Jahr 1940 einen wichtigen bayerischen Knotenpunkt im Höchstspannungsnetz. Mittlerweile ist es technisch auf einem veralteten Stand. Um die neue 380-kV-Juraleitung anzuschließen, müsste es den Erfordernissen angepasst und umgebaut werden. Durch die räumliche Lage und Nähe zur Wohnbebauung und dem Gewerbegebiet in Ludersheim, steht für eine solche Anbindung am Bestandsort nicht genügend Platz zur Verfügung.  

Da die bestehende 220-kV-Anlage weiter betrieben werden muss, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist auch ein Rückbau der 220-kV-Anlage zunächst nicht möglich. Nach dem Anschluss des Umspannwerks Ludersheim-West und der Inbetriebnahme der neuen Juraleitung wird die TenneT-Anlage zurückgebaut. Am alten Bestandsort verbleibt die Bayernwerk Netz GmbH, deren Schaltanlage an das neue Umspannwerk angeschlossen wird. Zudem wird die B82, eine 220-kV-Leitung aus Schwandorf kommend, über das Umspannwerk an das neuen Umspannwerk Ludersheim-West weitergeführt. 

Wo soll das neue Umspannwerk gebaut werden?

Das neue Umspannwerk soll westlich des bestehenden Umspannwerks entstehen. TenneT ist mit den Eigentümerinnen und Eigentümern zum Erwerb der Flächen im Austausch. Die genaue Lage des Umspannwerks ist hier einsehbar.

Wie groß und sichtbar wird das neue Umspannwerk sein?

Die Fläche des Umspannwerks beträgt mit dem Objektschutzstreifen circa 11 ha. Die höchsten Punkte eines Umspannwerks sind die Blitzschutzvorrichtungen mit einer Höhe von rund 25 Metern. Alle anderen Betriebsmittel sind deutlich niedriger.

Gibt es im Abschnitt A-Ost eine Teilerdverkabelung?

Nein. Nach Auswertung der Bodenuntersuchungen und eingehender Prüfung der Teilerdverkabelung, ist die Freileitung die vorzugswürdige Leitungsvariante.

Was spricht für eine Freileitung?

Eine Freileitung ist in diesem Bereich technisch deutlich einfacher umzusetzen. Die Bodenbeschaffenheit lässt eine Standardverlegung eines Erdkabels nicht zu. Die örtlichen Voraussetzungen, bspw. bei Querung der Autobahn, der Ludersheimer Straße oder der Staatstraße 2239, führen dazu, dass die Kabelstränge an vier Engstellen tiefer als gewöhnlich (ca. 14 m) und aufgrund der geringen Wärmeleitfähigkeit des Bodens in dieser Tiefe weiter auseinander (ca. 100 m) gelegt werden müssten. Die Platzierung der notwendigen Kabelmuffen (Verbindungsmuffen zwischen den Erdkabelabschnitten) ist dadurch räumlich deutlich schwerer zu realisieren. Darüber hinaus wäre die Umverlegung bestehender Infrastruktur wie Mittelspannungsfreileitungen oder der Wasserversorgungsleitung nötig, was technisch einen großen zusätzlichen Aufwand bedeuten würde.  

Zum Anschluss an den weiteren Freileitungsverlauf wäre eine Kabelübergangsanlage mit einer Fläche von ca. 1,2 ha nötig, die bei einer durchgängigen Freileitung entfällt. 

In der Summe wären die baulichen Eingriffe deutlich umfangreicher als beim Bau einer Freileitung. Durch die geringeren Eingriffe in die Natur beim Bau einer Freileitung werden Pflanzen und Tiere deutlich weniger beeinträchtigt. Die Kosten einer Freileitung liegen aufgrund des zu erwartenden Aufwands bei einer Erdverkabelung deutlich niedriger. 

Wie breit ist die Trasse bei einer Freileitung?

Im Regelfall wird in Abhängigkeit der Mastform eine Trassenbreite von ca. 25 bis 30 Meter zugrunde gelegt. Hinzu kommt ein Schutzstreifen, der für den Bau und Betrieb der Leitung erforderlich ist. Dieser beträgt beiderseits der Leitungsachse jeweils bis zu ca. 35 Meter. 

Wie groß sind die Mastfundamente und wie hoch die Masten?

Je nach Standort können die Masthöhen zwischen ca. 47 m und 90 m erreichen. Entsprechend können die Fundamente eine Größe zwischen 17 25 m im Quadrat haben. Die Eigentümer der Flächen werden im Rahmen ihrer Betroffenheit entschädigt. 

Wie viele Masten wird es im Abschnitt geben?

Die geplanten Maststandorte sind hier einsehbar.

Wie verläuft die Freileitung in Waldflächen?

Der voraussichtliche Verlauf in Waldflächen ist hier einsehbar.

Wird es während der Arbeiten Provisorien geben?

Nach aktuellem Planungsstand wird voraussichtlich in zwei Bereichen ein Baueinsatzkabel benötigt. Kurze Teile der Bestandsleitung werden dabei vorübergehend überbrückt, um Arbeiten zu ermöglichen, während die Bestandsleitung weiterhin in Betrieb sein kann. Dies ist notwendig, wenn der Platz nicht ausreicht oder zusätzliche Maßnahmen für den Arbeitsschutz notwendig sind. Anders als dauerhaft installierte Erdkabel werden Baueinsatzkabel nicht unter, sondern auf dem Erdboden verlegt. Tiefbauarbeiten wie bei einem Erdkabel sind daher nicht notwendig. Am Anfang und am Ende eines solchen Abschnitts stehen provisorische Kabelgestelle. Hier werden die Baueinsatzkabel mit den Leiterseilen der Freileitung verbunden und am Mastgestänge nach unten beziehungsweise oben geführt. Über die Länge der Baueinsatzkabelstrecke sind die Kabel dann beidseitig mit Bauzäunen abgesichert, um die Sicherheit für Menschen und Tiere zu gewährleisten.

Was passiert mit dem Hochwasserbehälter in Winkelhaid?

Nach aktuellem Planungsstand verläuft die Freileitung im RO-Korridor, welcher auch den Hochwasserbehälter der Gemeinde Winkelhaid nördlich der BAB 3 tangiert. Damit die Freileitung möglichst weit entfernt von der Wohnbebauung und möglichst nah/ parallel an der Autobahn verläuft, ist eine Überspannung des Hochbehälters geplant. Der Betrieb der Wasserversorgung ist durch die Überspannung nicht beeinträchtigt. Bei der Planung der Freileitung werden alle äußeren Abstände nach DIN VDE 0210 eingehalten. 

Wie wird für den Schutz des Wohnumfeldes gesorgt?

TenneT ist der Schutz des Wohnumfeldes sehr wichtig. Deshalb sind wir bei allen unseren Projekten bestrebt, möglichst weit entfernt von Wohnbebauung zu bleiben, auch ohne ausdrückliche gesetzliche Verpflichtungen oder landesplanerische Vorgaben. Die Angaben aus dem bayerischen Landesentwicklungsprogramm sind Planungsempfehlungen und sollten in der Abwägung der Schutzgüter berücksichtigt werden. Sie sind nicht als gesetzliche Vorgaben umzusetzen. Die Empfehlung sieht 200 m Abstand zum Außenbereich (z. B. Aussiedlerhöfe) und 400m zum Innenbereich (geschlossene Ortschaften) nach Baugesetzbuch vor. (Ausgenommen hiervon sind Gartenflächen und Schrebergärten, da diese nach dem Bundeskleingartengesetz nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein dürfen (§ 3 BKleingG)). Auch hier handelt es sich ausschließlich um Empfehlungen, die der Wohnqualität dienen und keinen gesundheitlichen Aspekt beleuchten.  

Planungsziel ist es, diese Abstandswerte nach Möglichkeit einzuhalten. In Ausnahmefällen besteht jedoch unter Abwägung aller Planungskriterien die Möglichkeit einer Unterschreitung dieser Abstände. Diese Unterschreitung muss nach Einbezug aller Planungskriterien immer begründet werden. Insbesondere in der Region Altdorf ist es schwierig, dieser Empfehlung gerecht zu werden. In allen Bereichen entlang des geplanten Freileitungsverlaufes werden die gesetzlichen Vorgaben dennoch eingehalten. Auswirkungen durch elektromagnetische Felder im Bereich des Umspannwerks und entlang der Leitung sind wissenschaftlich nicht nachweisbar. Um den Abstand zu Wohngebäuden möglichst groß zu halten, soll die Leitung so weit wie möglich an die an die Autobahn gesetzt werden. Die Führung der Freileitung als Schneise durch den Wald soll der Bevölkerung einen Sichtschutz bieten. 

Wie sind die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder bei Freileitungen und ab welcher Entfernung von der Trasse werden diese eingehalten?

Wo Wechselstrom fließt, entstehen elektrische und magnetische Felder. In Deutschland gelten für elektrische und magnetische Felder gesetzliche Grenzwerte. Diese Grenzwerte liegen um den Faktor fünf bis 50 unter den Werten, bei denen laut wissenschaftlichem Forschungsstand mögliche Wirkungen auftreten könnten. Für niederfrequente Felder legt die 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (kurz: 26. BImSchV) bei der magnetischen Flussdichte 100 Mikrotesla und bei der elektrischen Feldstärke 5 kV/m als Grenzwert fest. Die Felder von Höchstspannungsleitungen unterschreiten überall dort, wo sich Menschen längere Zeit aufhalten, die gesetzlichen, bereits seit vielen Jahren intensiv und kontinuierlich untersuchten Grenzwerte. Das heißt, die tatsächlichen Felder von Höchstspannungsleitungen unterschreiten überall dort, wo sich Menschen längere Zeit aufhalten, die gesetzlichen und damit zulässigen Grenzwerte. Um ein Beispiel zu nennen: in etwa 100 Metern Entfernung liegt die magnetische Feldstärke einer Höchstspannungsleitung unter einem Mikrotesla. Das ist weniger als ein Prozent des bestehenden Grenzwertes. 

Die Strahlenschutzkommission (SSK) der Bundesregierung überprüft kontinuierlich neue wissenschaftliche Veröffentlichungen im Hinblick darauf, ob es wissenschaftlich begründete Zweifel an den genannten Grenzwerten gibt. Auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beobachtet laufend die internationale Forschung, um im Bedarfsfall ihre Grenzwertempfehlungen dem neuesten Stand der Technik anpassen zu können. In der Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder (vom 08.05.2013) wurden die oben genannten Grenzwerte vom Gesetzgeber bestätigt. 

Wie verhält sich es mit der Geräuschentwicklung einer Freileitung, den sogenannten Koronageräuschen?

Bei Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen kann es an den Leiteroberflächen bei entsprechend hoher elektrischer Randfeldstärke zur Geräuschentwicklung in Form eines Knisterns durch Korona-Entladungen kommen. Dabei handelt es sich um elektrische Teildurchschläge der Luft, wenn am Leiterseil oder den Armaturen bestimmte Feldstärken erreicht oder überschritten werden. Dieser Korona-Effekt kann zeitweise bei feuchten Witterungsbedingungen (insbesondere Nebel, Regen, hohe Luftfeuchte) in unmittelbarer Nähe von Hoch- und Höchstspannungsleitungen auftreten. Weiterhin hängt der Schallpegel von der elektrischen Feldstärke auf der Oberfläche der Leiterseile ab. Sie ergibt sich aus der Höhe der Spannung, der Anzahl der Leiterseile je Phase sowie aus der geometrischen Anordnung und den Abständen der Leiterseile untereinander und zum Boden. Durch die Wahl geeigneter Bauteile und die Verwendung von vier Leiterseilen je elektrischer Phase werden die Korona-Entladungen auf ein immissionsschutzrechtlich zulässiges Maß reduziert, womit sichergestellt wird, dass die geplante 380-kV-Freileitung keine Schallimmissionen verursacht, die zu unzulässigen Lärmbelästigungen führen.

Welche Lärm-Grenzwerte sind bei Freileitungen einzuhalten?

Für Lärmemissionen gilt in Deutschland die „Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)“. Die Richtwerte der TA-Lärm legen zum Schutz vor Lärmimmissionen folgende Grenzwerte fest: 

  1. In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten: tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A) 
  2. In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten: tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A) 
  3. In reinen Wohngebieten: tags 50 dB(A), nachts 35 dB(A) 

    Die Richtwerte der TA-Lärm werden beim Betrieb der Freileitungen grundsätzlich eingehalten bzw. selbst direkt unterhalb der Freileitungen dauerhaft deutlich unterschritten. 

    Werden seltene oder geschützte Tiere und Pflanzen von den Planungen betroffen sein?

    Im Regelfall wird in Abhängigkeit der Mastform eine Trassenbreite von ca. 25 bis 30 Meter zugrunde gelegt. Hinzu kommt ein Schutzstreifen, der für den Bau und Betrieb der Leitung erforderlich ist. Dieser beträgt beiderseits der Leitungsachse jeweils bis  zu ca. 35 Meter. 

    Wie ist der zeitliche Ablauf bis zur Fertigstellung?

    Nach aktuellem Planungsstand werden Mitte 2025 die Unterlagen zur Planfeststellung bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Ein möglicher Planfeststellungsbeschluss könnte 2027 erfolgen. Die Bauphase ist ab dem Zeitpunkt der Genehmigung bis ca. Ende 2031 vorgesehen. Im Anschluss wird der Rückbau der bestehenden Leitung erfolgen.